Leistungen MKG Chirurgie Tolksdorf Passau

Zahnärztliche Chirurgie

Unter zahnärztlicher Chirurgie versteht man einen Eingriff innerhalb des Mundraumes. Dabei können die Zähne, der Kiefer oder auch die verschiedenen Weichgewebe therapiert werden. Zahnärztliche Operationen können in verschiedenen Fällen notwendig werden. Einige Fallbeispiele sind nachfolgend aufgeführt:

Zahnentfernung

Zähne, die aufgrund fortgeschrittener Zerstörung der Zahnhartsubstanz oder des Zahnhalteapparates nicht mehr erhaltungsfähig sind, müssen entfernt werden. Hierbei müssen beispielsweise besonders bei multimorbiden Patienten, bei Tumorpatienten, oder bei Patienten die spezielle Medikamente einnehmen – spezielle Massnahmen ergriffen werden, die unser Ärzteteam mit ihrem behandelnden Hausarzt im Vorfeld abklärt.

Operative Entfernung verlagerter Zähne (hier z.B.: Weisheitszähne)

Die Entfernung von verlagerten oder teilverlagerten Weisheitszähnen ist ein Standardeingriff in der zahnärztlichen Chirurgie. Trotzdem ist in einigen Fällen die Lage der Weisheitszähne schwierig, daher sind teilweise im Vorfeld zusätzliche diagnostische Massnahmen erforderlich. Zudem ist z.B. in Nervnähe besondere Vorsicht und Kompetenz des Operateurs gefordert.

Freilegung von Zähnen zur anschließenden kieferorthopädischen Einordnung

Dieser Eingriff kann erforderlich werden, wenn Zähne nicht von selbst in die Mundhöhle durchbrechen. Nach einer erfolgten Freilegungsoperation kann dann der Kieferorthopäde den freigelegten Zahn an den befestigten Drähten in die korrekte Position bewegen.

Wurzelspitzenresektionen

Diese Operation ist ein Versuch, einen – eigentlich verlorenen – Zahn noch zu retten. Bei dieser Behandlung wird eine entzündete Wurzelspitze abgetrennt. Der Einsatz der Operation erstreckt sich aber auch z.B. auf Zähne mit stark gekrümmten Wurzeln oder Zähne mit abgebrochenen Wurzelkanalinstrumenten. Besonders Zähne im Seitenzahnbereich erfordern besonderes Geschick des Operateurs aufgrund der eingeschränkten Sicht. Der Erfolg wird allerdings auch durch die bereits durchgeführten Vorbehandlungen bestimmt. Ein Zahn, der bereits durch eine Wurzelspitzenresektion behandelt wurde, hat eine eher schlechte Prognose für einen weiteren chirurgischen Erhaltungsversuch.

Behandlung von Zahnverletzungen (siehe auch unten „Behandlung von Frakturen / Verletzungen)

Zähne können durch verschiedene Unfälle verletzt werden. Auch das Ausmass einer Zahnverletzung kann sehr stark variieren. Das Verletzungsmuster reicht von einer einfach „abgeschlagenen Zahnkante“ bis hin zu einem vollständigen Zahnverlust aus dem Zahnfach im Knochen. Diese verschiedenen Verletzungen müssen nach entsprechender Diagnostik unterschiedlich versorgt werden. Der Erfolg einer Behandlung ist z.B. bei einem „ausgeschlagenen Zahn“ einerseits davon abhängig wieviel Zeit seit dem Zahnverlust vergangen ist. Andererseits spielt der Transport des Zahnes eine große Rolle. Idealerweise sollte der Zahn in einer Zahnrettungsbox (in der Apotheke erhältlich) transportiert werden – sollte diese nicht zur Hand sein kann der Zahn auch in H-Milch transportiert werden. Ob ein Zurücksetzen eines „ausgeschlagenen Zahnes“ sinnvoll ist muss der behandelnde Arzt feststellen. (Anmerkung: es werden nur bleibende Zähne ggf. wieder in das leere Zahnfach eingegliedert. Milchzähne werden nicht wieder eingesetzt)

Parodontalchirurgie

Durch verschiedene Ursachen kann der Zahnhalteapparat der Zähne (das Parodont) erkranken. Dazu gehören beispielsweise: erbliche Ursachen, bestimmte Bakterien oder lokale Faktoren. Die Folge dieser Erkrankung ist ein Knochenverlust um den Zahn, der in letzter Konsequenz auch zum Zahnverlust führen kann. Ziel der Therapie ist es, den Knochenschwund so weit es geht zu vermeiden und ggf. über regenerative Therapien (nur für bestimmte Situationen möglich) wieder aufzubauen. Defekte im Bereich der Schleimhaut können durch bestimmte operative Techniken behandelt werden. Die Prognose der Defektdeckung hängt allerdings von mehreren Faktoren ab und muss individuell besprochen werden.

Behandlung von Kieferzysten

Zysten sind „flüssigkeitsgefüllte Hohlräume“ im Kieferknochen. Diese werden oft rein zufällig entdeckt, da sie oft keinerlei Beschwerden verursachen. Je nach Ursache der Zyste wird auch die Therapie einer zystischen Struktur sehr unterschiedlich ausfallen. Allgemein gibt es zwei unterschiedliche Möglichkeiten der Behandlung: die Zyste wird entfernt (sog. Zystektomie). Die Zyste wird zur Mundhöhle oder zur Nasennebenhöhlen hin „gefenstert“ (sog. Zystostomie). Oft wird auch ein Gewebestück zur pathologischen Begutachtung eingesandt, damit ggf. weiterer Behandlungsbedarf belegt werden kann.

Operative Korrektur von Lippen- und / oder Zungenbändchen

Durch ein tief einstrahlendes Oberlippenbändchen kann es zu einer Zahnlücke („Diastema“) zwischen den beiden Oberkiefer Frontzähnen kommen. Auch kann durch ein zu kurzes Zungenbändchen die Beweglichkeit der Zunge eingeschränkt sein. Durch verschiedene Möglichkeiten der operativen Korrektur kann dieser Misstand beseitigt werden.

Abszessbehandlungen

Als Abszess bezeichnet man eine abgekapselte Eiteransammlung im Gewebe – meist durch Bakterien verursacht. Liegt dieser Fall vor, muss die „Abszesshöhle“ operativ eröffnet werden, damit der Eiter abfließen kann. Der Eingriff wird durch eine Antibiotikatherapie unterstützt. Ist allerdings das Ausmass des Abszesses sehr groß, oder nimmt der Abszess trotz Behandlung zu, so ist eine stationäre Therapie erforderlich.

Behandlung von Mundschleimhauterkrankungen

Es gibt eine Vielzahl unterschiedlicher Mundschleimhauterkrankungen. Eine genaue Diagnose lässt sich durch eine Probeentnahme erzielen, die dann die weiteren Behandlungsmöglichkeiten festlegt.

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