Leistungen MKG Chirurgie Tolksdorf Passau

Behandlungen von Frakturen und Verletzungen

Verletzungen durch Unfälle müssen unterschieden werden in:

Weichteilverletzungen (Risswunden, Quetschwunden, Bissverletzungen etc.)

Aus ästhetischen Gründen ist eine fachgerechte Versorgung von Weichteilverletzungen des Gesichtes besonders wichtig. Neben einer besonders sorgfältigen Wundreinigung muss auf Verletzungen von zusätzlichen anatomischen Strukturen (wie z.B. Nerven) geachtet werden.

Zahnverletzungen

Zähne können bei Unfällen brechen oder aus ihrem Zahnfach herausgeschlagen werden (vgl. oben „zahnärztliche Chirurgie“) Durch eine zügige Zurücksetzen des Zahnes (Reposition) kann in vielen Fällen der Zahn erhalten werden. Hierzu ist eine anschließende Schienung der geschädigten Zähne für mehrere Tage bis Wochen erforderlich. Auf jedem Fall ist Eile geboten, die Zähne sollten bis zum Zurücksetzen nicht trocken gelagert werden, sondern idealerweise in einem DentoSafe® oder, falls nicht vorhanden, in 0,9% Kochsalzlösung (enspricht ungefähr 1 Teelöffel Kochsalz in 1 l Leitungswasser) oder in H-Milch transportiert werden.

Unterkieferfrakturen

Das Spektrum der Versorgung von Unterkieferfrakturen reicht von der rein konservativen Versorgung durch alleinige Ruhigstellung (in der Regel durch zahngetragene Schienenverbände) bis hin zur operativen Frakturversorgung.

Jochbeinfrakturen und Frakturen des Augenhöhlenbodens

Der Bruch des Augenhöhlenbodens kann allein oder als Teil einer Jochbeinfraktur auftreten. Diese Brüche treten häufig als Folge direkter Gewalteinwirkung auf das Gesicht auf. Unbehandelt können erhebliche negative Folgen für den Verletzten verbleiben. Neben einer bleibenden Taubheit der Wange und einer Gesichtsasymmetrie kann ein bleibendes „Doppeltsehen“ die Folge sein. Dies bringt erhebliche Einschränkungen im täglichen Leben mit sich. Ein großer Teil dieser Verletzungen muss daher operiert werden.

Spätkorrekturen nach Verletzungen

Trotz fachgerechter Behandlung können auch im Gesicht Folgen der Verletzung verbleiben. Neben funktionell und ästhetisch störenden Narben, Nervenschäden und verbliebenen Knochenfehlstellungen können ein Knochendefizit mit fehlenden Zähnen die Folge sein. So vielfältig wie die Folgen sind auch die Möglichkeiten der Korrektur. Eine individuelle Begutachtung und Beratung ist in diesen Fällen sinnvoll und jederzeit durch uns möglich.

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