Leistungen MKG Chirurgie Tolksdorf Passau

Unsere Leistungen

Unter zahnärztlicher Chirurgie versteht man einen Eingriff innerhalb des Mundraumes. Dabei können die Zähne, der Kiefer oder auch die verschiedenen Weichgewebe therapiert werden. Zahnärztliche Operationen können in verschiedenen Fällen notwendig werden. Einige Fallbeispiele sind nachfolgend aufgeführt:

Zahnentfernung
Zähne, die aufgrund fortgeschrittener Zerstörung der Zahnhartsubstanz oder des Zahnhalteapparates nicht mehr erhaltungsfähig sind, müssen entfernt werden. Hierbei müssen beispielsweise besonders bei multimorbiden Patienten, bei Tumorpatienten, oder bei Patienten die spezielle Medikamente einnehmen – spezielle Massnahmen ergriffen werden, die unser Ärzteteam mit ihrem behandelnden Hausarzt im Vorfeld abklärt.

Operative Entfernung verlagerter Zähne (hier z.B.: Weisheitszähne)
Die Entfernung von verlagerten oder teilverlagerten Weisheitszähnen ist ein Standardeingriff in der zahnärztlichen Chirurgie. Trotzdem ist in einigen Fällen die Lage der Weisheitszähne schwierig, daher sind teilweise im Vorfeld zusätzliche diagnostische Massnahmen erforderlich. Zudem ist z.B. in Nervnähe besondere Vorsicht und Kompetenz des Operateurs gefordert.

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Die zahnärztlich implantologische Behandlung besteht in der Einpflanzung einer oder mehrerer künstlicher Zahnwurzel/n in den Kiefer. Die implantierte/n Zahnwurzel/n dienen nach erfolgreicher Behandlung als Befestigung des bei Ihnen geplanten Zahnersatzes. Sie werden anstelle von fehlenden Zähnen im Kiefer in den Knochen eingesetzt. Nach 3 bis 6 Monaten kann sich ein Zahnimplantat mit dem ihn umgebenden Knochen zu einer festen und sehr belastungsfähigen Trägereinheit verbinden. Ein Implantat kann die selben Aufgaben übernehmen, die ursprünglich der “echte” Zahn übernommen hat. Implantate sind medizinisch anerkannt und wissenschaftlich erforscht. Durch zahlreiche wissenschaftliche Langzeitstudien konnte festgestellt werden, dass die Implantologie zu den erfolgreichsten Therapien der Medizin gezählt werden kann. Für den Erfolg einer implantologischen Therapie haben mehrere Faktoren einen Einfluss. Im Vorfeld muss daher eine exakte Erhebung der Krankengeschichte, eine genaue Diagnostik und eine korrekte Planung erfolgen. Näheres erläutern wir Ihnen gerne in einem individuellen Gespräch.

Bei der DVT handelt es sich um eine digitale Aufnahmetechnik, bei der ein dreidimensionales (3D)Strahlenbündel in Kombination mit einem flächigen Detektor verwendet wird. Die Anwendung ist auf den Bereich des Gesichtsschädels beschränkt. Auf einer zirkulären Bahn wird eine große Anzahl von Projektionsaufnahmen erzeugt, aus welchen mittels Rückprojektionsverfahren unmittelbar ein 3D Volumen der abgebildeten Region berechnet wird. Für das Verfahren typisch ist eine isometrische Ortsauflösung im Volumen in allen drei Raumrichtungen sowie die Konzentration auf die Darstellung von Hochkontrasten, d. h. auf Hartgewebe. Gegenüber der klassischen (Einzeilen-)Computertomographie (CT) grenzt sich die DVT durch die Verwendung eines dreidimensionalen Nutzstrahlenbündels sowie eines zweidimensionalen Bildrezeptors technisch ab. Die digitale Volumentomographie (DVT) ist eine detailgenaue Diagnostik mit weniger Röntgenstrahlen. Mit einem Digitalen High-Tech Volumentomographen (DVT), eine der neuesten Entwicklungen der bildgebenden Diagnostik, können somit die kleinsten Knochenstrukturen des Schädels dreidimensional dargestellt werden. Dies hat entscheidende Vorteile bei der Untersuchung von Kiefer, Zähnen, Nasennebenhöhlen und Felsenbeinen. Die Röntgendiagnostik einer DVT Untersuchung wird von Zahnärzten, Oralchirurgen, Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgen und HNO Ärzten sehr geschätzt.

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Der Zahnhalteapparat besteht aus mehreren unterschiedlichen Geweben. Unter anderem dem Zahnfleisch (Gingiva), dem Wurzelzement, der Wurzelhaut (Desmodont) mit kollagenen Fasern (den sogenannten Sharpeyschen Fasern) und dem Zahnfach.
Die Aufgaben des Behandlers sind die Prävention, Behandlung und Nachsorge von Zahnhalteapparaterkrankungen. Häufigste Form einer Zahnhalteapparaterkrankung ist die Entzündung des Zahnhalteapparates (Parodontitis). Hierbei vertiefen sich die Zahnfleischtaschen. Das knöcherne Zahnfach bildet sich zurück und die Zahnwurzel verliert an Halt und der Zahn wird locker. Begünstigende Faktoren für die Entstehung und das Voranschreiten einer Parodontitis ist beispielsweise das Vorhandensein von Zahnbelag (Plaque), genetischen Faktoren, Rauchen, Zuckerkrankheit (sog. „Diabetes mellitus“). Die Therapie erfolgt durch eine sog. „Stufentherapie“ – wobei die erste Stufe die wichtigste Behandlungsphase ist. So findet man in der Therapie Instruktion und Anpassung der Mundhygienemittel sowie einer perfekten Entfernung aller harten und weichen Zahnbeläge ober- und unterhalb des Zahnfleisches. Im Allgemeinen werden Beläge anfangs ohne chirurgischen Eingriff entfernt; jedoch kann später ein chirurgischer Eingriff notwendig werden, um Zahnbeläge sicher unter Sicht entfernen zu können.

Ziel jeder Parodontitis-Therapie ist die Infektions-Kontrolle. Dabei wird versucht, die Zahnfleischtaschen stabil zu halten und die Bakterienflora positiv zu beeinflussen, wobei der krankhafte Prozess nur gestoppt, aber nicht rückgängig gemacht werden kann.
Weit fortgeschrittene Zahnhalteapparaterkrankungen, durch deren Vorhandensein der betroffene Zahn in seiner Erhaltung stark gefährdet ist, können unter Umständen durch besondere parodontologische Maßnahmen therapiert werden: die „regenerative Parodontalchirurgie“ bietet die Möglichkeit, verlorengegangenen Zahnbettknochen durch Auffüllung mit geeigneten Knochenersatzmaterialien (z. B. Knchenersatzmaterial, Schmelz-Matrix-Proteine) zu ersetzen. Zähne, die bereits durch Knochenabbau infolge Parodontitis gelockert sind, können je nach Ausgangsbefund damit ggf. längerfristig erhalten werden.

Costen Syndrom / Myoarthropathie / Kraniomandibuläre Dysfunktion (Craniomandibuläre Dysfunktion, CMD) ist ein Überbegriff für strukturelle, funktionelle, biochemische und psychische Fehlregulationen der Muskel- und / oder Gelenkfunktion der Kiefergelenke. Diese Fehlregulationen können sehr schmerzhaft sein. Die Deutsche Gesellschaft für Funktionsdiagnostik und Therapie definiert CMD als Sammelbegriff für eine Reihe klinischer Symptome der Kaumuskulatur und/oder des Kiefergelenks sowie der dazugehörenden Strukturen im Mund- und Kopfbereich. Entsprechend hat die Bezeichnung mehr den Charakter eines Befundes und sollte in die Diagnosen Bissstörungen (Okklusopathie), Muskelerkrankungen (Myopathie) und Gelenkerkrankungen (Arthopathie) spezifiziert werden. Im engeren Sinne handelt es sich dabei um Schmerzen der Kaumuskulatur („myofaszialer Schmerz“), Verlagerungen der Knorpelscheibe im Kiefergelenk („Diskusverlagerung“) und entzündliche und / oder degenerative Veränderungen des Kiefergelenks („Arthralgie, Arthritis und Arthrose“).
Grundgedanke bei der Behandlung von CMD ist eine schonende und reversible Vorgehensweise. Dabei werden wissenschaftlich anerkannte Therapiekonzepte je nach Schweregrad eingesetzt und von uns individuell auf den Patienten abgestimmt.

Verletzungen durch Unfälle müssen unterschieden werden in:

Weichteilverletzungen (Risswunden, Quetschwunden, Bissverletzungen etc.)
Aus ästhetischen Gründen ist eine fachgerechte Versorgung von Weichteilverletzungen des Gesichtes besonders wichtig. Neben einer besonders sorgfältigen Wundreinigung muss auf Verletzungen von zusätzlichen anatomischen Strukturen (wie z.B. Nerven) geachtet werden.

Zahnverletzungen
Zähne können bei Unfällen brechen oder aus ihrem Zahnfach herausgeschlagen werden (vgl. oben „zahnärztliche Chirurgie“) Durch eine zügige Zurücksetzen des Zahnes (Reposition) kann in vielen Fällen der Zahn erhalten werden. Hierzu ist eine anschließende Schienung der geschädigten Zähne für mehrere Tage bis Wochen erforderlich. Auf jedem Fall ist Eile geboten, die Zähne sollten bis zum Zurücksetzen nicht trocken gelagert werden, sondern idealerweise in einem DentoSafe® oder, falls nicht vorhanden, in 0,9% Kochsalzlösung (enspricht ungefähr 1 Teelöffel Kochsalz in 1 l Leitungswasser) oder in H-Milch transportiert werden.


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Unter dem Begriff „Laserchirurgie“ werden Eingriffe zusammengefasst, bei denen ein Laser zum Einsatz kommt. Als Vorteil sind die geringe Blutungsneigung zu nennen. Der mögliche Einsatzbereich ist vielfältig beispielhaft seien genannt:

    • Behandlung von Weichgewebe
    • Behandlung eines Lippenbändchen
    • Entfernung von Geschwüren
    • Desinfektion der bakteriell infizierten Wurzelkanälen in der chirurgischen Zahnerhaltung
    • Unblutige Freilegung eines Implantates, Verkürzung der Behandlungszeit
    • Desinfektion der bakteriell infizierten Zahnfleischtasche
    • Schonende Desinfektion der Zahnwurzeloberfläche
    • Verhinderung von Blutungen
    • usw.

Zu diesem Bereich gehört die Entfernung von Gesichtsveränderungen wie Basaliome, Leberflecke, „Grützbeutel“, ausgerissene Ohrlöcher oder eine unschön verheilte Narbe uvm.. Über die möglichen Operationsverfahren, werden wir Sie im Rahmen einer individuellen Beratung gerne unterrichten.

Manchmal muss eine Behandlung zwingend in Narkose stattfinden. In einzelnen Fällen wünscht dies auch der Patient. Zu diesem Zweck arbeiten wir eng mit einem Narkosearzt zusammen. In Absprache mit ihm kann dann die Behandlung auch in Intubationsnarkose stattfinden. Die Kosten für die Behandlung wird nur in Ausnahmefällen von den Krankenkassen erstattet.

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